Informationen
Bewohner unserer Senioreneinrichtungen dürfen täglich ohne zeitliche Begrenzung Besuch empfangen.
Liebe Angehörige, Besucher und Gäste,
BITTE BEACHTEN SIE: Ab sofort gilt eine Testpflicht für alle Besucher!
Jeder Besucher – unabhängig vom Impfstatus – darf unsere Senioreneinrichtung nur mit tagesaktuellem, das heißt nicht älter als 24 Stunden negativem Test betreten.
Ist der Testnachweis älter als 24 Stunden, wird dem Besucher/der Besucherin der Besuch der Einrichtung durch die Einrichtungsleitung untersagt.
Das Betreten der Einrichtung ist ausschließlich mit einer FFP2-Maske gestattet. Vor und nach dem Anlegen der Maske sind die Hände zu desinfizieren.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht befreit, ältere Kinder müssen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Corona-Tests getesteten Personen gleichgestellt. Für sie muss keine Bescheinigung über ein negatives Ergebnis vorgelegt werden.
Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler und Schülerinnen und benötigen keinen Testnachweis.