Neue Homepage
Sie suchen nach Informationen über das St. Martinus-Hospital Olpe und das St. Josefs-Hospital Lennestadt? Die gibt's auf unserer neuen Website: GFO Kliniken Südwestfalen: Ihr Partner in Sachen Gesundheit (gfo-online.de). Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!
Wichtig: Die neue Website betrifft nur unsere beiden Krankenhäuser. Die Internet-Auftritte der Senioreneinrichtungen und der MVZ sind weiterhin auf dieser Website zu finden.
FAQ zum Thema Corona
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Sie vermuten, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben?
Eine Infektion mit dem Coronavirus kann zu Krankheitszeichen wie Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber führen.
Wichtig ist es, sich an die Empfehlungen zur Hygiene der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu halten (https://www.infektionsschutz.de ).
Bitte wenden Sie sich bei Verdacht auf eine Infektion telefonisch an Ihren Hausarzt. Außerhalb der Sprechstundenzeiten erreichen Sie die Servicehotline der Kassenärztlichen Vereinigung telefonisch unter 116117.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus finden sich auch unter https://www.116117.de/de/coronavirus
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Informationen für unsere Patient:innen
Sowohl stationäre als auch ambulante Patient:inen sind verpflichtet, eine FFP2-Maske in unseren Häusern zu tragen. Davon ausgenommen ist das Patientenzimmer während eines stationären Aufenthaltes, hier muss von Patient:in keine Maske getragen werden. Auf Fluren, in Behandlungsräumen etc. besteht die FFP2-Maskenpflicht.
Sowohl unsere Mitarbeitenden in patientennahen Bereichen als auch unsere Patient:innen werden derzeit regelmäßig auf SARS-CoV-2 getestet um einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Für Sie als Patient:in bedeutet dies, dass Sie bei stationärer Aufnahme getestet werden und weiterhin im 5-Tages-Turnus.
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Sie haben einen Termin?
Ambulante Patient:innen sowie Patient:inen unserer MVZ-Praxen in den Räumlichkeiten unserer Krankenhäuser sind verpflichtet, eine FFP2-Maske in unseren Häusern zu tragen. Zudem gilt die 3G-Regelung.
Sowohl unsere Mitarbeiter:innen in patientennahen Bereichen als auch unsere stationären Patient:innen werden derzeit regelmäßig auf SARS-CoV-2 getestet um einer Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken. Für Sie als Patient:in bedeutet dies, dass Sie bei stationärer Aufnahme getestet werden und weiterhin im 5-Tages-Turnus.
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Besucherregelung
Ab Freitag, 23. Dezember 2022, gelten, gemäß der gültigen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, für das St. Martinus-Hospital sowie für das St. Josefs-Hospital folgende Besucherregelungen:
- für den Besuch stationärerer Patient:innen reicht ein am Tag des Besuchs zu Hause durchgeführter, Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis aus
- auf Verlangen ist die Durchführung eines solchen Tests zu bestätigen, eine mündliche Versicherung ist hier ausreichend
- bei begründetem Zweifel an diesem Ergebnis oder Personen mit Symptomen kann die Durchführung eines Corona-Selbsttests unter Aufsicht verlangt werden. Ein solcher Test wird in unseren Häusern zur Verfügung gestellt
- Besuche sind möglich ab dem 1. Tag der stationären Aufnahme – bei kürzerer Verweildauer im Krankenhaus muss auf Besuche verzichtet werden
- jede:r Patient:in darf zwei Besucher:innen pro Tag/maximal zwei verschiedene Personen pro Woche empfangen
- auf dem Zimmer darf sich jeweils nur eine Besuchsperson aufhalten – es muss also unter Umständen mit Wartezeit gerechnet werden
- die Besuche sollten möglichst kurzgehalten werden und die Dauer von 90 Minuten nicht überschreiten
- im gesamten Krankenhaus sind die AHA-Regeln einzuhalten, auch zwischen Besucher:in und Patient:in
- im Krankenhaus gilt FFP2-Masken-Pflicht. Kinder in schulpflichtigem Alter müssen mindestens einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Für unsere Senioreneinrichtungen gelten besondere Regelungen. Diese finden Sie hier.
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