Preise
Preise ab 01.03.2022 (Stand: 01.03.2022)
Pflegegrad |
Pflegesatz pro Tag |
zzgl. Investitionskosten pro Tag |
Pflegegrad 1 |
83,91 € |
Einbettzimmer: 17,80 €
Mehrbettzimmer: 16,68 € |
Pflegegrad 2 |
95,79 € |
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Pflegegrad 3 |
111,96 € |
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Pflegegrad 4 |
128,83 € |
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Pflegegrad 5 |
136,39 € |
Laut Beschluss des Landes NRW beträgt der Umlagebetrag für die Ausbildungsvergütung nach § 28 Abs. 2 PflBG berechnungstäglich 6,01 EURO und er ist bei der Berechnung des Pflegeplatzgesamtpreises berücksichtigt.
Der Betreuungszuschlag gemäß § 43b SGB XI (vgl. § 6 des Heimvertrages) beträgt monatlich 164,97 EURO.
Bei Bedarf fallen zusätzliche monatliche Kosten für Inkontinenzartikel entsprechend der gesetzlichen Kostenerstattungsregelungen an.
Bei Abwesenheit wegen Krankenhausaufenthalt, Urlaub etc. wird ab dem 4. Abwesenheitstag bis zur Rückkehr ein Bettengeld in Höhe von 75% der täglichen Kosten für Pflegeleistung, Unterkunft, Verpflegung und Umlagebetrag berechnet (die Investitionskosten sind von dieser Regelung nicht betroffen und werden in voller Höhe weiter berechnet).
Mögliche monatliche Pflegekassenanteile bei Vollzeitpflege:
Pflegegrad 2: 770,00 €
Pflegegrad 3: 1.262,00 €
Pflegegrad 4: 1.775,00 €
Pflegegrad 5: 2.005,00 €
Die Korrektur von ggf. fehlerhaften o.g. Angaben bleibt vorbehalten.